Brot backen und gemeinsam auf das Backhaus anstoßen, das stand am 25. Mai 2013 auf dem Plan, des Heimatvereins. Hermann Krämer öffnete mit feierlichen Worten die Pforten des Backhauses "Zum Alten Rondell“ am Hachtor mit den ersten Rüthener Backtagen. Pastor Bernd Götze ließ es sich nicht nehmen, das Backhaus, welches der Heimatverein errichtete hatte, mit seinem kirchlichen Segen einzuweihen.
Wie es zu der Namensgebung kam, enthüllt di unser Stadtarchivar Friedhelm Sommer. Die Bezeichnung soll an den heute nicht mehr vorhandenen Befestigungsbestandteil des Hachtores erinnern.
Am Ende der Binnenmauern stand ein halbrundförmiges, bedachtes Steinwerk. Es war außerdem versehen mit einem Geschütz, das im 16. und 17. Jahrhundert den Graben - und Wallbereich sichern sollte und den damaligen Hachtorkomplex (mit Haupttor, Fallgatter, Binnenmauern und vorgelagertem
Rondell) zu einer sogenannten „Torburg“ machte. Dieses alte Rondell befand sich also direkt gegenüber dem Backhaus des Heimatvereins.
Zu den typischen in der kurkölnischen Zeit in Rüthen produzierten Backwaren gehörte zum Beispiel Kleinroggen. Ein Vollkornbrot, das damals als Alltagsbrot auf den Tisch kam. An Sonn- und Festtagen gab es Weißbrot oder gar Brezeln.
Aus der Geschichte des Bäckereiwesens in der Stadt Rüthen
Das Handwerk der Bäcker in Rüthen ist zweifellos so alt wie die Stadt selbst, die i.J. 1200 gegründet wurde- stellt Brot doch seit ältesten Zeiten bis zum heutigen Tag nicht nur im mitteleuropäischen Kulturraum nachhaltig das wichtigste Nahrungsmittel der Menschen dar. So werden denn auch in den überlieferten Statutarrechten der Stadt Rüthen aus dem frühen 14. Jh. die Bäcker als eines der in der Stadt vorhandenen Handwerke aufgeführt.
1350 haben sie unserer Bäcker dann bereits als Zunft organisiert. Im Jahr 1553 erneuern sie ihre Amtsregeln (Nottuln): So wurde jährlich aus den Reihen der in Rüthen ansässigen Bäckermeister ein neuer Amts- oder Gildemeister gewählt, dem als Amtsknecht ebenfalls ein Meister zur Ausführung der Zunftgeschäfte unterstellt wurde. Das Bäckeramt besaß eine eigene Gerichtsbarkeit über alle Angelegenheiten seines Handwerks, die Einhaltung der festgelegten Berufsnormen u. die Erledigung von Streitfällen u. Regelwidrigkeiten unter den Amtsbrüdern. Die Ausübung des Bäckerhandwerks in Rüthen war an das Bürgerrecht gebunden; Gewicht und Qualität der Backwaren wurden fortlaufend seitens des Rüthener Magistrats durch den städt. Brotwieger kontrolliert. Die Unterschreitung von festgelegten Gewichtsmaßen konnte sogar ein Berufsverbot nach sich ziehen. Auch in sozialer Hinsicht gab es eine besondere Verpflichtung für die Bäcker als Zunftmitglieder: In Zeiten von außergewöhnlichen Getreideteuerungen musste für die Armen in Rüthen stets ein besonders preisgünstiges Brot hergestellt werden!
Im Übrigen wurde das Verhältnis zwischen dem jeweiligen Preis des Brotgetreides (Roggen, Weizen) und dem Gewicht der Brotsorte (Kleinroggen oder Weißbrot) genau festgelegt.