Die Nutzung der Grillplätze ist an folgende klare Regeln gebunden:
- Die Nutzungszeit ist bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens aber bis 22 Uhr, begrenzt.
- Der Grillplatz ist in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Abfälle (Glas, Einweggeschirr, etc.) müssen entsorgt oder mitgenommen werden.
- Asche und Glut sind in die dafür ausgewiesenen Edelstahlbehälter zu füllen.
- Das Grillen ist nur mit Holzkohle oder Gas auf handelsüblichen Grillgeräten zugelassen. Verwendet werden dürfen nur Standgrills, die einen ausreichenden Abstand zum Boden haben. Einweggrills sind grundsätzlich nicht gestattet.
- Die Erlaubnis beschränkt sich auf ein Grillgerät pro ausgewiesenem Grillplatz.
- Der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen zum Entzünden der Grillkohle ist verboten.
- Bodenfeuer (Lagerfeuer) in jeder Form (auch mit Holzkohle) sind nicht zugelassen.
- Das Befahren der für den Pkw-Verkehr gesperrten Wege ist untersagt. Auf dem Gelände der Grillplätze dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.
- Es dürfen keine Ruhestörungen verursacht werden. Die Verwendung von elektrisch betriebenen Musikanlagen ist verboten.
- Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Ein bereits bestehendes Feuer ist unverzüglich zu löschen.
- Offenes Feuer oder Glut müssen stets überwacht werden.