Grillplatz - Kohlenmeiler

Grillhütte/Grillplatz

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Grillplatz





Grill

Adresse

Grillplatz - Kohlenmeiler

Kohlenmeilergelände

59581 Warstein

Telefon: 02902 2875

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Die Nutzung der Grillplätze ist an folgende klare Regeln gebunden:

  • Die Nutzungszeit ist bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens aber bis 22 Uhr, begrenzt.
  • Der Grillplatz ist in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Abfälle (Glas, Einweggeschirr, etc.) müssen entsorgt oder mitgenommen werden.
  • Asche und Glut sind in die dafür ausgewiesenen Edelstahlbehälter zu füllen.
  • Das Grillen ist nur mit Holzkohle oder Gas auf handelsüblichen Grillgeräten zugelassen. Verwendet werden dürfen nur Standgrills, die einen ausreichenden Abstand zum Boden haben. Einweggrills sind grundsätzlich nicht gestattet.
  • Die Erlaubnis beschränkt sich auf ein Grillgerät pro ausgewiesenem Grillplatz.
  • Der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen zum Entzünden der Grillkohle ist verboten.
  • Bodenfeuer (Lagerfeuer) in jeder Form (auch mit Holzkohle) sind nicht zugelassen.
  • Das Befahren der für den Pkw-Verkehr gesperrten Wege ist untersagt. Auf dem Gelände der Grillplätze dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.
  • Es dürfen keine Ruhestörungen verursacht werden. Die Verwendung von elektrisch betriebenen Musikanlagen ist verboten.
  • Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Ein bereits bestehendes Feuer ist unverzüglich zu löschen.
  • Offenes Feuer oder Glut müssen stets überwacht werden.

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