Mehr als 200 Hektar Wasserfläche hat der Hennesee zu bieten. Auf einer Länge von sechs Kilometern ist er bis zu 1.000 Meter breit und bis zu 51 Meter tief. Als Angler erwarten dich hier viele ruhige, einladende Buchten.
Angeln am Hennesee
Folgende Fangbegrenzungen (maximal) gelten pro Angeltag am Hennesee:
Es dürfen an einem Tag insgesamt nicht mehr als 2 Fische der Arten Hecht, Forelle, Zander sowie Flussbarsche > 35 cm
und nicht mehr als 4 Saiblinge und 8 Felchen entnommen werden (Beispiel: 1 Hecht + 1 Zander = 2 Fische der genannten Arten)
Angelausübung: Höchstens zwei Angelruten.
Nachtangeln: Nachtangeln vom Ufer aus kannst du zwischen 01.06. und 31.10.
Erlaubte Köder: Alle, ausgenommen lebende Köderfische.
Bootsangeln: Mit Muskelkraft betriebene Boote ohne Zusatzgebühr gestattet, einschließlich Schleppangeln. Elektroboote sind nur in Verbindung mit einer gültigen Elektro-Plakette erlaubt. Bitte beachte die aktuellen Regeln zum Schutz des Hennesees vor der Quagga-Muschel. Es dürfen nur fest am Hennesee stationierte Boote auf den See!
Echolote: Echolote sind in der Zeit vom 01.07. bis 30.09. verboten.
Wasserfläche 200 Hektar, Länge 6 km, Breite bis zu 1000 m, Wassertiefe bis zu 51 m
In der Hennetalsperre befinden sich folgende Fischarten:
Hecht (bis 15 kg), Zander (bis 10 kg), Seeforelle (wird seit 1993 eingesetzt), Aal (bis 2 kg), Barsch (bis 2,5 kg), Karpfen (bis 15 kg), Schleie (bis 3 kg), Rotauge, Brasse, kleine Maräne
Mindestmaße/Schonzeiten (gesetzlich in NRW):
Hecht 45 cm, Schonzeit vom 15.02. bis 30.04., Zander 40 cm, Schonzeit vom 01.04. bis 31.05., See- und Bachforelle 50 cm, Schonzeit vom 20.10. bis 15.03., Aal 35 cm, Karpfen 35 cm, Schleie 20 cm
Rotauge, Brasse, Kleine Maräne und Barsch unterliegen keinen Beschränkungen.
Fangbegrenzung: an einem Tag insgesamt nicht mehr als 2 Fische der Arten Hecht, Forelle, Zander, Große Maräne sowie Flussbarsche > 35 cm (Beispiel: 1 Hecht + 1 Zander = 2 Fische der genannten Arten)
Angelausübung: 2 Handangeln
Eine Stunde vor Sonnenauf- bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. Vom 01.06. bis 30.09. Nachtfischen erlaubt. Alle Köder mit Ausnahme des lebenden Köderfisches. Bootsangeln (mit Muskelkraftbetriebene Booten mit festem Liegeplatz am Hennesee) einschließlich Schleppangeln ist mit allen Fischereierlaubnisverträgen ohne Zusatzgebühr gestattet. Der Einsatz eines Elektromotors ist nur in Verbindung mit einer gültigen Elektro-Plakette gestattet.
Voraussetzungen für das Angeln an der Hennetalsperre:
1. Fischereischein
2. Fischereierlaubnisvertrag (FEV) für die Hennetalsperre
Preise für Fischereierlaubnisverträge:
Die Preise können Sie der Internetseite des Ruhrverbandes entnehmen (https://angeln-im-sauerland.de/hennesee/)
Ausgabestellen für Fischereierlaubnisverträge (FEV):
Knaus Campingpark Hennesee, Mielinghausen, Tel. 0291-952720
Bürgerbüro Meschede, Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59782 Meschede, Tel. 0291-205181
Agravis Kornhaus Westfalen Süd, Gebkestraße 28, 59872 Meschede, Tel. 0291-902210
oder Online unter www.hejfish.com
Hinweis: Die Hennetalsperre wird von Berufsfischern des Ruhrverbandes mit Mitteln der Berufsfischerei bewirtschaftet. Ihre ausschließlichen Aufgaben sind Hegebefischung und umfangreicher Fischbesatz, um einen dem Gewässer angepassten, anglerisch attraktiven Fischbestand zu pflegen und zu fördern.
Empfehlung: Bootsangelei: Beachtung der Temperaturschichtung des Talsperrenwassers im Sommer mit Hauptaufenthalt der Fische in Tiefen bis ca. 15 m.
Boote können bei Wassersport Hennesee ausgeliehen werden.
Weitere Informationen: https://angeln-im-sauerland.de/hennesee/

