Die Bezirksregierung Arnsberg ist neben vielen anderen Aufgaben zuständig für die Beratung zu und Bearbeitung von Anträgen zur Kunst- und Kulturförderung. Zuständig ist stets die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Antragstellerin/ der Antragsteller ihren/seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat. Informationen zum Thema Kunst- und Kulturförderung bei der Bezirksregierung Arnsberg mit Downloadmöglichkeit für Antragsformulare unter folgendem Link