Das Waldbetretungsverbot wurde zwischenzeitlich fast im gesamten Sauerland in ein Waldbetretungs-Gebot umgewandelt.
Zu Ihrem eigenen Schutz möchten wir Sie bitte, die folgenden Hinweise zu beachten:
- Verboten ist das Betreten der Waldbestände und der noch nicht frei geräumten Waldwege in den vom Windwurf betroffenen Gebieten zum Zwecke der Erholung.
- Verboten ist auch das Betreten von frei geräumten Waldwegen zum Zwecke der Erholung, wenn dort Holz eingeschlagen und aufbereitet wird (§ 3(1) Buchstabe C LFoG NW): Freigeräumte Waldwege sowie von den zuständigen Stellen gekennzeichnete Umleitungen von Wanderwegen können auf eigene Gefahr zum Zwecke der Erholung ( § 2 LFoG) betreten werden.
Nachfolgend finden Sie die Städte bzw. Links zu Informationsseiten in Städten und Gemeinden, in denen ein Waldbetretungsgebot gilt und wieder einzelne Wanderwege freigegeben wurden:
- Schmallenberg
- Eslohe (pdf, 2,4 mb)
- Olsberg
- Winterberg
- Arnsberg
- Sundern
- Hallenberg
- Medebach
- Bestwig
- Meschede
- Marsberg
- Brilon
- Attendorn
- Olpe
- Finnentrop
- Lennestadt
- Kirchhundem
- Herscheid
- Meinerzhagen
- Plettenberg
- Altena
- Balve
- Halver
- Hemer
- Iserlohn
- Kierspe
- Lüdenscheid
- Mende
- Nachrodt-Wiblingwerde
- Neuenrade
- Schalksmühle
- Werdohl
- Möhnesee
- Rothaarsteig
Nach Aufhebung des absoluten Waldbetretungsverbotes kann wieder in vielen Bereichen de... mehr










