Der Wald ist Erholungs- und Freizeitraum zugleich. Wanderer und Spaziergänger haben ebenso ihre Freude daran wie Radler. Um diese Freude auch weiterhin zu erhalten, sollte der Waldbesucher folgende Regeln beachten:
- Jede Beschädigung von Pflanzen und Bäumen vermeiden
- Keinen Abfall hinterlassen
- Lärm vermeiden
- Wild ist in der Regel in der Dämmerung und am frühen Morgen aktiv. Um die natürlichen Gewohnheiten dieser Waldbewohner nicht zu beeinträchtigen, von Wildtieren fern halten und Hunde anleinen
Was oft noch vergessen wird:
Auch der Wald gehört jemandem! Die Fairness gebietet daher, Rücksicht auf die Interessen des Eigentümers zu nehmen.
- Waldarbeit nicht behindern
- Absperrungen und Beschilderungen beachten
- Wege und forstliche Einrichtungen nicht zerstören oder beschädigen
- Neu angelegte Forstkulturen nicht betreten
Der Wald kann ungefragt für folgende Freizeitbeschäftigungen genutzt werden:
- Spazieren gehen
- Wandern (auch in Gruppen mit Führer und Gepäcktransfer)
- Joggen und Walken
- Rad fahren auf Straßen und Wegen
- Reiten/Pferdekutschfahrten auf den dafür zugelassenen Straßen und Wegen
Folgende Aktivitäten sind nur mit Einverständnis der Eigentümer erlaubt:
- Sportveranstaltungen mit größerer Teilnehmerzahl
- Veranstaltungen, die Installationen im Wald erfordern
- Veranstaltungen mit wirtschaftlichem Zweck
Verboten sind Tätigkeiten wie:
- Motorrad fahren
- Auto fahren
- Grillen/offene Feuer
- Rauchen (vom 1.3.- 31.10.)
Für Ausrichter größerer Veranstaltungen besteht zusätzlich die Anzeigepflicht gegenüber dem Landesbetrieb NRW (Forstamt) nach dem Landesforstgesetz NRW. Dazu bitte rechtzeitig an die örtlichen Forstämter, die örtlichen Touristikstellen oder Gemeindeverwaltungen wenden.










